Allgemeines zur Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hauseigentümer abschließen. Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden den Nachweis über den Abschluss einer Gebäudeversicherung zur Sicherung der Hausfinanzierung.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Gebäudeversicherung zumeist vom Verwalter der Wohnanlage abgeschlossen.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine kombinierte Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Die Option Elementarschaden sollte wenn möglich mit versichert werden. 

Neugebäude (10 – 15 Jahre alt) werden meist mit einem Nachlass versehen. Bei älteren Gebäuden erfolgt dies nur mit dem Nachweis einer Kernsanierung. Wenn der Anbieter nicht korrekt kalkuliert und nach Jahren die Versicherungsprämien „anpasst“, ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter meist nur schwer zu gleichen Konditionen möglich. 

Aktuell „sanieren“ (sanieren bedeutet deutlich höhere Prämien oder Kündigung) einige namhafte Versicherungen ihre Bestände. Insbesondere Leitungswasserschäden nehmen spürbar zu. 

Die Vergleichsrechnern berücksichtigen nicht alle Anbieter und Besonderheiten spezieller Deckunsgkonzepte. Insbesondere bei älteren Gebäuden sollten Sie eine Rücksprache über eine Angebots-Anforderung nutzen.

 

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