Moderne und schonende Behandlungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen oft nicht bezahlt. Was die Kassen erstatten müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog, der im Sozialgesetzbuch geregelt ist. Kassenpatienten habe nur Anspruch auf solche Leistungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind. Wer eine bessere Versorgung will, muss aus eigener Tasche zahlen, wenn er keine leistungsstarke private Krankenzusatzversicherung im Policenordner hat.