Es gibt auch Positives zu berichten.
Urteil vom 23.10.2013, X R 3/12
Mögliche Kapitalleistungen aus berufsständischen Versorgungswerken können nach dem aktuellen BFH-Urteil (Link) ab sofort nach der Fünftelregelung § 34 EStG werden. Je nach Einkommenssituation ergeben sich damit hohe Ersparnisse.
Auch besteht die Hoffnung, dass bei ab 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen und Pensionskassen-Verträgen bei Kapitalabfindung diese Regelung alsbald möglich (erstritten) wird.
Zum Urteil und Erläuterungen bitte den Link anklicken:
Deutschen Freiberuflern stehen drastische Einschnitte bei ihrer Altersvorsorge bevor: Die niedrigen Zinsen bringen die Versorgungswerke für Ärzte, Apotheker oder Anwälte in Finanznot. Manche stehen Experten zufolge sogar auf der Kippe.